Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftraggeber mit uns schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und / oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und / oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertung benannter Objekte.
    2. EIS Immobilien übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keine Anlageberatung.
    3. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    4. Beauftragt uns der Vermieter mit der Vermietung eines oder mehrerer (auch möblierter) Wohnungen kommt der Vermittlungsvertrag mit der Bestätigung durch E.I:S. in Textform oder mit Beginn der Ausführung der Tätigkeit durch E.I.S. zu Stande.
    5. Ist der Auftraggeber Suchender einer Mietwohnung, kommt ein entgeltpflichtiger Vermittlungsvertrag nur zustande, wenn uns der Auftraggeber in Textform (z.B. Fax, E-Mail etc.) einen Suchauftrag erteilt und wir ausschließlich wegen dieses Auftrages die Wohnung beschaffen, über die der Mietvertrag zustande kommt.
    6. Ist dem Auftraggeber ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und uns auf Verlangen einen Nachweis hierüber zu erbringen.
  3. Vertraulichkeit, Weitergabe
    Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.

    1. Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten / erteilen.
  4. Provision
    1. Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf oder sonstigen Erwerbsvertrages, insbesondere auch eines sog.Share-Deals, ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von je 3,57 % des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., inklusive Umsatzsteuer zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
    2. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 3,57 Monatsnettomieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4,76 Monatsnettomieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
    3. Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Auftraggeber eine Provision von 2,38 Monatsmieten inklusive Umsatzsteuer. Für die Berechnung der Provision ist die Kaltmiete (ohne Betriebs- und Nebenkosten) zu Grunde zu legen.
    4. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhalten wir bei Ausübung des Vorkaufsrechtes vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 3,57 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes inklusive Umsatzsteuer.
    5. Erfolgt auf Grund unseres Nachweises der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, erhalten wir von dem Erwerber eine Provision in Höhe von 6,25 % des Meistgebotes inklusive Umsatzsteuer sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
    6. Uns steht auch dann die Provision gemäß vorstehender Regelungen zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden. Als Dritte gelten Angehärige gemäß § 15 AO, also auch juristische Personen, die durch Dritte repräsentiert und/oder wirtschaftlich beherrscht werden.
    7. Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und / oder nachgewiesenen Geschäfts.
    8. Die Provisionen gehen von einem derzeit gültigen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % aus. Sollte die Umsatzsteuer gegenüber diesem Satz erhöht oder verringert werden, so ändern die sich ab dem Zeitpunkt der Erhöhung oder Verringerung fälligen Provisionen um den gleichen Prozentsatz. Dies gilt nicht für Provisionen, die innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss fällig werden.
  5. Mitwirkungs- und Informationspflicht des Auftraggebers
    Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle notwendigen Dokumente (z.B. Energieausweis) zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung zu stellen. Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
  6. Alleinauftrag, Doppeltätigkeit
    1. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, ist unser Auftraggeber verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
    2. Wir sind außer in Fällen der Ziffer 2.4 berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
  7. Haftung
    1. Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
    2. Hinsichtlich des Objektes ist EIS Immobilien auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt EIS Immobilien für die Objekte keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.
  8. Datenschutz
    1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur für die Zwecke, für die wir beauftragt wurden. Dabei können wir uns der Unterstützung durch Dienstleister bedienen.
    2. Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Auftraggebers an Auskunfteien (z.B. Schufa) zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Bonitätsprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Auftraggeber erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden.
    3. Mit entsprechender Einwilligung oder soweit gesetzlich erlaubt können die Daten auch für Werbung oder andere Zwecke genutzt und an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzung für Werbung kann jederzeit widersprochen werden. Der Widerspruch ist dann an die Mailadresse: info@eis-immobilien.eu zu richten.
  9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
    1. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München.
    2. Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist München.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  10. Widerrufsrecht
    Ist der Verkäufer Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber uns unter
    E.I.S. Europäischer Immobilien Service
    Inh. Carmen Ramirez de Königbauer
    Leopoldstr. 61, 80802 München
    Mail: info@eis-immobilien.eu
    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.eis-immobilien.eu elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

    Muster-Widerrufsformular
    An E.I.S. Europäischer Immobilien Service,
    Inh. Carmen Ramirez de Königbauer
    Leopoldstr. 61, 80802 München
    Mail: info@eis-immobilien.euHiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Maklervertrag vom (*)
    Name des / der Auftraggeber(s)
    Anschrift des / der Auftraggeber(s)
    Unterschrift des / der Auftraggeber(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    Datum

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Auftraggeber alle Zahlungen, die wir vom Auftraggeber erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
    Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.